ver.di klagt gegen Allgemeinverfügung

„Arbeitszeitgesetz nicht der Pandemie opfern“
Pressemitteilung vom 01.02.2022

München, den 1. Februar 2022. ver.di Bayern kritisiert die befristeten Änderungen der gesetzlichen Arbeitszeit für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur scharf und kündigte eine Klage dagegen an. „Das ist eine Watschn für die Beschäftigten aus Pflege und Handel und aus allen anderen betroffenen Branchen. Die Beschäftigten haben den Laden bis an die Erschöpfungsgrenze und teilweise darüber hinaus am Laufen gehalten. Jetzt die zulässige Höchstarbeitszeit heraufzusetzen und Sonntagsarbeit zu erlauben, ist eine unerträgliche Zumutung“, erklärte die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens: „Wir werden deshalb in diesen Tagen Klage gegen die Allgemeinverfügung der Regierungspräsidien einreichen“, kündigte Klemens an: „Das Arbeitszeitgesetz darf nicht der Pandemie geopfert werden.“

„Nach fast zwei Jahren dauernder Belastung in der Pandemie jetzt eine Arbeitszeitverlängerung zu Lasten der Pausen und Ruhezeiten draufzusetzen, schlägt dem Fass den Boden aus“, kritisierte Luise Klemens. „Längere tägliche Arbeitszeiten schaffen keine einzige dringend benötigte zusätzliche Pflegekraft, sondern im Gegenteil drohen in Kliniken und Pflegeheimen mehr Krankheitsausfälle durch die zusätzliche Belastung“, so Klemens.

Auch was den Handel angeht, sieht Hubert Thiermeyer, Leiter des Fachbereichs Handel bei ver.di Bayern, kein Indiz für eine Gefährdung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln. „Es erschließt sich nicht, warum Regale in Supermärkten am Sonntag aufgefüllt werden müssten“, so Thiermeyer.

ver.di Bayern habe die Allgemeinverfügungen genau geprüft, berichtete ver.di-Rechtsschutzleiter Alfried Ströl. ver.di Bayern sehe deshalb gute Erfolgsaussichten, diese Allgemeinverfügungen mit rechtlichen Schritten zu Fall zu bringen.

Hans Sterr
ver.di Bayern