München, 26.06.2024. Das Tochterunternehmen des Flughafen Münchens, die Eurotrade, hat der engagierten Betriebsrätin und Kandidatin für die am 1. Juli stattfindenden Aufsichtsratswahl, Neli Birks, fristlos gekündigt. Die Kündigung erfolgte ohne Angabe von Gründen. Dem Vernehmen nach wirft man ihr aber wohl vor, eine dienstliche Mail auf ihre private Mail weitergeleitet zu haben. ver.di bewertet die fristlose Kündigung als absoluten Skandal, da es aus Sicht der Gewerkschaft nur darum geht, eine engagierte Kollegin loszuwerden.
Dem für Eurotrade zuständigen Gewerkschaftssekretär Dominik Datz sind Versuche, unliebsame Arbeitnehmervertreter*innen loszuwerden, durchaus bekannt. Aber: „Der Vorgang bei Eurotrade sticht durch seine Einzigartigkeit heraus! Eine aussichtsreiche Aufsichtsratskandidatin, die sich stets in den Dienst der Beschäftigten stellt, zuletzt engagierte sie als Mitglied der Verhandlungskommission in den Tarifverhandlungen beim Bayerischen Einzelhandel und nun wollte sie das heiß umkämpfte Thema der Arbeitszeit-Gestaltung und der widrigen Arbeitsbedingungen angehen, bevor sie auf eine plumpe und konstruierte Art und Weise durch die Kündigung gestoppt wurde. Das ist einfach skandalös,“ so Dominik Datz von ver.di München.
Dass die fristlose Kündigung ausgerechnet im Vorfeld der Aufsichtsratswahlen am Flughafen München ausgesprochen wird, ist aus Sicht von ver.di kein Zufall und ein massiver Eingriff in die Wahlen. Eine aktive Kollegin, die auf der ver.di Liste für den Aufsichtsrat kandidiert, soll, so ver.di, mit einer rechtlich nicht haltbaren fristlosen Kündigung an einem fairen Wahlkampf gehindert werden.
„Scheinbar wurde illegal auf die Mail-Adresse einer aktiven Betriebsrätin zugegriffen. Das ist der eigentliche Datenschutzskandal am Flughafen München. Erschwerend kommt hinzu, dass der Arbeitgeber, trotz Aufforderung, seiner Verpflichtung nicht nachkommt, diesen Datenschutzverstoß aufzuklären. Besonders absurd macht die fristlose Kündigung, dass der Arbeitgeber selbst regelmäßig Emails mit datenschutzrelevanten Informationen an die privaten Email Adressen von Betriebsrät*innen schickt“, empörte sich Hubert Thiermeyer, ver.di Fachbereichsleiter für den Handel in Bayern.
Der Münchener Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Helm, der die Betriebsrätin und Kandidatin für den Aufsichtsrat vertritt, stuft die außerordentliche Kündigung als „rechtlich unhaltbar“ ein und in einem Maße „schikanös“, wie es ihm schon lange nicht mehr untergekommen sei. Er spricht von einer „beispiellosen Täter-Opfer-Verdrehung“, da „die engagierte Kollegin Fehlverhalten von Unternehmensverantwortlichen vor Gericht aufgedeckt“ habe und nun „die offensichtlich haltlose Kündigung die Rache“ sei.
Ver.di hat den Arbeitgeber aufgefordert, der engagierten Kollegin umgehend wieder Zugang zum Betrieb zu gewähren, um den bereits eingetretenen Schaden durch die offensichtliche Wahlbehinderung nicht noch größer werden zu lassen.
Beim Arbeitsgericht wurde Klage gegen die fristlose Kündigung eingereicht. Erste Solidaritätserklärungen aus der ganzen Republik sind nach Bekanntwerden des Vorgangs bereits eingetroffen.
Dominik Datz
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