München, 14.10.2024. Der regionale Geschäftsführer der Media Markt Niederlassung in Rosenheim wollte am 4.10.2024 von dem ansässigen Betriebsrat die Zustimmung bekommen, dass er die engagierte Betriebsratsvorsitzende fristlos kündigen kann. Der Betriebsrat hat seine Zustimmung verweigert. Die Betriebsratsvorsitzende soll, dem Vernehmen nach, für zuvorkommendes und kundenfreundliches Verhalten ihre Arbeit verlieren. Für ver.di steht fest, dass es bei diesem skandalösen Vorgehen nur darum geht, die engagierte Betriebsratsvorsitzende und Aufsichtsrätin loszuwerden.
„Dass Media Markt mit engagierten Betriebsräten und der Einhaltung von Gesetzen ein Problem hat, konnte man in Rosenheim schon einige Zeit beobachten. Mehrfach musste der Betriebsrat wegen der Missachtung von gesetzlicher Bestimmung seitens Media Markt zum Arbeitsgericht. Weil sich Maria auch in der zurückliegenden Tarifrunde im Einzelhandel engagierte, will man sie anscheinend jetzt auf diese skandalöse Art und Weise aus dem Unternehmen drängen. Das ist an Unanständigkeit nicht zu überbieten“, sagt Dominik Datz, zuständiger ver.di Gewerkschaftssekretär für den Handel in Rosenheim.
Der Kollegin wird vorgeworfen, dass sie sich bei einem Garantiefall eines Kunden so verhalten hat, wie es im Betrieb üblich und vom Unternehmen vorgegeben ist.
„Eine engagierte Betriebsratsvorsitzende und Aufsichtsrätin mit einer derart absurden und konstruierten Anschuldigung aus dem Unternehmen drängen zu wollen ist eine Sauerei. Wir fordern Media Markt auf, diesen widerlichen Angriff durch den Geschäftsführer in Rosenheim auf die Kollegin zu stoppen. Vom Aufsichtsrat, insbesondere vom Vorsitzenden, fordern wir, die Mitglieder des Aufsichtsrats vor der Willkür des Unternehmens zu schützen.“, erklärt Thomas Gürlebeck, stellvertretender ver.di-Fachbereichsleiter für den Handel in Bayern.
Der Münchner Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Helm, der den Betriebsrat und die Vorsitzende vertritt, hat eine klare Meinung: „Nachdem der Betriebsrat der fristlosen Kündigung nicht zugestimmt hat, müsste Media Markt am Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzen lassen. Wenn Media Markt diesen Weg wählt, obwohl diese Kündigung rechtlich unhaltbar wäre, dann kann man daraus schließen, dass der Konzern die Vorsitzende einfach nur loshaben will.“
Dominik Datz
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